Dekanat

Dekane und Stellvertreter

"Der Dekan leitet den Dekanatsbezirk im Zusammenwirken mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss. Er führt ihre Beschlüsse durch und berichtet darüber. Er vertritt den Dekanatsausschuss nach außen. Er berät die kirchenleitenden Organe in Angelegenheiten des Dekanatsbezirks. Dem Dekan ist die Aufsicht über die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk übertragen. Er fördert die Arbeit der Pfarrer und Pfarrerinnen und der Kirchengemeinden durch Visitation und Beratung." (Kirchenverfassung Art. 32)